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BASF-Aktienoptionsprogramm |

Aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm
 Im Jahr 2007 wurde das seit 1999 aufgelegte BASF-Optionsprogramm (BOP) für Führungskräfte der BASF-Gruppe fortgeführt. Derzeit sind zirka 1.000 Führungskräfte einschließlich des Vorstands zur Teilnahme an dem BASF-Optionsprogramm berechtigt. Bei Ausübung werden die Optionsrechte grundsätzlich durch Barvergütung erfüllt.
Voraussetzung zur Teilnahme am BASF-Optionsprogramm ist, dass der Teilnehmer BASF-Aktien in Höhe von 10 bis 30 % seiner variablen Gehaltsbezüge hält. Für die Anzahl der zu haltenden Aktien ist neben dem festgelegten Betrag aus der variablen Vergütung der mit dem Volumen gewichtete Durchschnittskurs am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung maßgeblich, der am 27. April 2007 86,75 € betrug (Basiskurs).
Für jede BASF-Aktie des Eigeninvestments erhält ein Teilnehmer vier Optionsrechte. Jedes Optionsrecht besteht aus den Teilrechten A und B, deren Werthaltigkeit sich an unterschiedlichen Erfolgszielen (Hürden) orientiert: Teilrecht A ist werthaltig, wenn der Kurs der BASF-Aktie gegenüber dem Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte um mehr als 30 % gestiegen ist (absolute Hürde). Der Wert des Teilrechts A ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Börsenkurs am jeweiligen Ausübungstag und dem Basiskurs; er ist auf 100 % des Basiskurses begrenzt. Teilrecht B wird werthaltig, wenn die kumulierte Wertsteigerung der BASF-Aktie den Anstieg des MSCI World Chemicals IndexSM (MSCI Chemicals) übersteigt (relative Hürde). Der Wert des Teilrechts B ergibt sich aus der doppelten prozentualen Outperformance der BASF-Aktie bei Ausübung, bezogen auf den Basiskurs; er ist begrenzt auf den um den rechnerischen Nennbetrag der BASF-Aktie verminderten Börsenschlusskurs bei Ausübung. Die Aktien des Eigeninvestments müssen für mindestens zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Optionen gehalten werden.
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Die Optionen wurden zum 1. Juli 2007 gewährt und können nach Ablauf einer zweijährigen Sperrfrist zwischen dem 1.2009 und dem 30. Juni 2015 ausgeübt werden. Auch während der Ausübungsphase dürfen innerhalb bestimmter Sperrfristen (Closed Periods) die Optionen nicht ausgeübt werden. Jedes Optionsrecht kann nur insgesamt ausgeübt werden. Hierzu muss eine der Ausübungshürden überschritten worden sein. Ist die andere Ausübungshürde nicht übertroffen, verfällt das damit verbundene Teilrecht. Der maximal mögliche Ausübungsgewinn für einen Teilnehmer ist auf das Zehnfache des Eigeninvestments begrenzt. Die gewährten Optionen sind nicht übertragbar und verfallen, wenn der Teilnehmer vor Ablauf der zweijährigen Haltefrist Aktien aus seinem Eigeninvestment verkauft oder aus der BASF-Gruppe ausscheidet. Sie bleiben bei Eintritt in den Ruhestand erhalten.
Die Optionsprogramme BOP 2001 bis 2006 entsprechen in ihrer Grundstruktur dem Optionsprogramm 2007.
Als Vergleichsindex für die Ermittlung der Werthaltigkeit von Teilrecht B wird für die Optionsprogramme 2001 bis 2004 der Dow Jones Chemicals Total Return Index (DJ Chemicals) herangezogen. Er wurde ab dem Optionsprogramm 2005 durch den MSCI Chemicals ersetzt. Der MSCI Chemicals ist ein weltweiter Branchenindex für die Chemieindustrie. Er misst die Performance der im Index enthaltenen Unternehmen in ihrer jeweiligen Landeswährung, wodurch Währungseinflüsse deutlich reduziert werden.
Die Modelle zur Bewertung der Optionspläne basieren auf der arbitragefreien Bewertung nach Black/Scholes.
Auf Grund der Komplexität der Optionsprogramme wurde eine numerische Lösungsmethode (Monte-Carlo-Simulation) angewandt.
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Marktwert der Optionen und Bewertungsparameter zum 31.12.20071


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BASF-Aktien- BASF-Optionsprogramm des Jahres |
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2007 |
2006 |
| Marktwert |
41,00 € |
59,16 € |
| Dividendenrendite |
2,96% |
2,96% |
| Risikoloser Zinssatz |
4,33% |
4,28% |
| Volatilität BASF-Aktie |
21,67% |
21,35% |
| Volatilität MSCI Chemicals |
15,44% |
15,15% |
| Korrelation BASF-Kurs – MSCI Chemicals |
83,27% |
82,98% |
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