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Aktienrückkäufe für 743 Millionen € im ersten Quartal
 Im ersten Quartal haben wir 8,44 Millionen eigene Aktien für 743 Millionen € zu einem durchschnittlichen Kurs von 87,99 € zurückgekauft. Die Gesamtzahl der am 31. März 2008 ausstehenden Aktien betrug 469,7 Millionen Stück, nach Abzug von 3,3 Millionen zurückgekaufter und zum Einzug vorgesehener Aktien. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2007/2008 über insgesamt 3 Milliarden € hat die BASF bis 31. März 2008 für 2,64 Milliarden € Aktien erworben. Wir werden den Aktienrückkauf auch nach Abschluss des laufenden Programms fortsetzen.
Ziel unseres Aktienrückkaufs ist es den Gewinn je Aktie zu erhöhen und unsere Bilanzstruktur weiterhin zu optimieren.
Erwerbspreis pro Jahr in Mio Euro
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Übersicht zum Aktienrückkauf


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Stückzahl
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% vom Grundkapital
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Durchschnitts- erwerbspreis (€)
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Erwerbspreis gesamt (Mio. €)
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2007
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21.495.000
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4,3
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88,35
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1.900
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2006
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14.699.000
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2,9
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63,84
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938
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2005
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26.062.229
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4,8
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55,05
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1.435
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2004
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16.203.000
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2,9
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44,79
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726
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2003
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13.673.000
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2,4
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36,55
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500
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2002
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13.085.000
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2,2
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38,2
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500
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2001
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30.775.000
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5
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42,22
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1.299
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2000
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15.856.500
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2,6
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44,13
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700
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1999
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7.896.200
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1,3
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32,37
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256
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Bestimmungen zum Aktienrückkauf
 Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis pro Aktie darf vorbehaltlich Satz 5 den höchsten am Erwerbstag an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett- und Computerhandel festgestellten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) nicht überschreiten. Er darf maximal 25 % darunterliegen. Im Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der angebotene und gezahlte Erwerbspreis pro Aktie bis zu 10 % über dem höchsten Börsenkurs des dritten Börsentags vor der Veröffentlichung des Erwerbsangebots liegen.
Der Vorstand darf auf Grund dieser Ermächtigung erworbene Aktien vorbehaltlich der Sätze 8 und 9 nur nach einem entsprechenden weiteren Beschluss der Hauptversammlung, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf, veräußern. Unabhängig davon wird der Vorstand ermächtigt, die auf Grund der Ermächtigung erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabzusetzen.
Der Vorstand ist ermächtigt, auf der Grundlage dieser Ermächtigung erworbene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien zu verwenden. Soweit die Aktien nach der im vorstehenden Satz 8 genannten Ermächtigung veräußert oder überlassen werden, ist das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien ausgeschlossen. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung können jeweils ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien und zu ihrer Wiederveräußerung können darüber hinaus nach Wahl des Vorstands auch durch Gesellschaften der BASF-Gruppe oder für Rechnung der Gesellschaft oder Gruppengesellschaften durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 25. Oktober 2008 befristet.
Die von der Hauptversammlung am 4. Mai 2006 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung, soweit der Vorstand ermächtigt wird, Aktien zu erwerben. Die gleichzeitig erteilten Ermächtigungen zur Einziehung darunter erworbener Aktien und zur Verwendung der Aktien zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen bleiben bestehen.
Dem Antrag wurde mit einer Zustimmung von 99,64% stattgegeben. Auf Seite 4 der Einladung zur Hauptversammlung finden Sie zusätzliche Erläuterungen.
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