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BASF Visual - Investor Relations

Abschnitt IV

Jahresabschluss, Gewinnverwendung


§20 Jahresabschluss

Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Aufsichtsrat sowie dem Abschlussprüfer unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will.


§21 Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn, der sich aus dem Jahresabschluss nach Vornahme der Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen ergibt, wird auf die Aktionäre verteilt, soweit die Hauptversammlung nicht eine anderweitige Verwendung beschließt. An Stelle oder neben einer Barausschüttung kann von der Hauptversammlung auch eine Sachausschüttung beschlossen werden.



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