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Rücknahme von Industrieverpackungen |

Die deutsche Verpackungsverordnung in der BASF
 Die deutsche Verpackungsverordnung vom 21.8.1998 fordert von Herstellern und Vertreibern von Verpackungen sowie verpackten Waren die Rücknahme und Verwertung der Packmittel nach der Verwendung.
Seit 1.1.2000 gilt die Rücknahmeverpflichtung auch für Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter. Aus privaten Haushalten nimmt das Duale System Deutschland ("grüner Punkt") sämtliche Verpackungen zurück. Für industrielle und gewerbliche Verpackungen dagegen organisieren werkstoffspezifische Rücknahmegesellschaften die Rücknahme und Verwertung.
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Für unsere Kunden haben wir in dieser Broschüre die Rücknahmegesellschaften und ihre Maßnahmen zusammengestellt, die für die bundesweite Rücknahme und Verwertung von Industrieverpackungen zur Verfügung stehen. Wir wollen unseren Kunden für alle verwendeten Verpackungen effiziente Entsorgungswege anbieten, die fachkompetent und verantwortungsbewusst betrieben werden.
In unseren Unternehmensleitlinien haben wir uns zur Ausrichtung unseres Handelns sowohl dem Sustainable Development, der nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung, wie auch der Responsible-Care-Initiative, dem Verantwortlichen Handeln, verpflichtet. Um auch die Rücknahme- und Verwertungsverpflichtung in diesem Sinne effizient umzusetzen, haben wir die Lösungen gemeinsam mit anderen Unternehmen der chemischen Industrie und dem VCI ausgestaltet.
Wir empfehlen unseren Kunden, die in der Broschüre genannten Einrichtungen, wann immer möglich, zu nutzen.
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